Jedes Mitglied hat eine Stimme
Vertreterwahl 2021
Die Volksbank Delitzsch eG gehört ihren Mitgliedern – das ist der genossenschaftliche Gedanke, der allen Volksbanken und Raiffeisenbanken zugrunde liegt. Denn wer Kunde und zugleich Eigentümer ist, kann und darf die Zukunft seiner Bank auch mitgestalten. Das füllt unsere starke Gemeinschaft schon seit über 170 Jahren mit Leben.
Bekanntmachung zur Vertreterwahl
Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am 16. Dezember 2021 statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der Liste der Mitglieder eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.
Die Stimmen können während der Öffnungszeiten abgegeben werden
in Delitzsch, Eilenburger Str. 18 von 9 bis 12 Uhr, von 14 bis 17 Uhr
in Bad Düben, Paradeplatz 2 von 9 bis 12 Uhr, von 14 bis 17 Uhr
in Eilenburg, Marktplatz 10 von 9 bis 12 Uhr, von 14 bis 17 Uhr
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen unserer Bank, sowie in allen Zweigstellen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Volksbank Delitzsch eG
Bianca Dittmann (Vorsitzende des Wahlausschusses)
Das Vertreteramt
Alles rund um die Interessenvertreter unserer Mitglieder
Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam. Das ist das Prinzip unserer genossenschaftlichen Bank. Damit sind wir rechtlich selbstständig und – insbesondere durch unsere aktiven Mitglieder – eng mit der Region verbunden. Die gewählten Vertreter übernehmen dabei zusätzliche Verantwortung und werden in die grundsätzlichen Entscheidungen unserer Bank eingebunden.
Unsere Vertreter entscheiden unter anderem über:
- die Verwendung des Bilanzgewinns
- die Mitglieder des Aufsichtsrates
- die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- die Feststellung des Jahresabschlusses
- die Änderung der Satzung
Die Satzung besagt, dass pro 75 Mitglieder ein Vertreter gewählt werden muss. Daher werden derzeit rund 100 Vertreter benötigt.
Alle vier Jahre wählen unsere Mitglieder auf regionalen Wahlveranstaltungen ihre Vertreter.